Hermann Schmidt Schule

  • Zum Inhalt wechseln
  • Direkt zur Hauptnavigation und Anmeldung

Nav Ansichtssuche

Navigation

Suchen

Symbole_2Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

ich hoffe, Sie hatten mit Ihren Kindern schöne und erholsame Ferien.

Im Hinblick auf das beginnende Schuljahr hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Mail an alle Schulen die Grundsätze im weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie mitgeteilt.

Brief der Schulministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten                   Handlungskonzept Corona

Im Handlungskonzept Corona wird beschrieben, wie wir zukünftig mit den Themen „Maskentragen“, „Testen“ usw. umgehen sollen. Die wichtigsten Inhalte möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben bekannt geben und bitte um entsprechende Beachtung: 

  • Es gibt weiterhin keine Maskenpflicht in der Schule. Allerdings wird das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske vom Ministerium empfohlen.
    • Aber: Da der Schülerspezialverkehr Teil des öffentlichen Personennahverkehrs ist, gilt hier die Maskenpflicht!

 

Schnelltest_1In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Aber um das Risiko weiterer Ansteckungen in der Schule zu begrenzen, werden die Eltern gebeten, ihr Kind in folgenden Situationen mit einem Selbsttest vor dem Schulbesuch zu testen:

keine Symptome, aber enger Kontakt zu einer infizierten Person

Hat sich eine Person im eigenen Haushalt oder eine enge Kon­taktperson mit COVID-19 infiziert, sollten Sie Ihr Kind mit einem Selbsttest vor dem Schulbesuch testen. Bei negativem Testergebnis dürfen Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

leichte Symptome

Bei leichten Erkältungssymptomen sollten Sie ebenfalls Ihr Kind mit einem Selbsttest vor dem Schulbesuch testen. Ist das Testergebnis negativ, dürfen Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

Tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer Selbsttest durchgeführt werden (bis Bes­serung eintritt). Sind die Testergebnisse negativ, dürfen Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

Typische COVID-19-Symptome sind: Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzu­stand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwer­den (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskel­schmerzen, Atemnot, Herzrasen.

  • Von der Schule bekommen alle Schülerinnen und Schüler monatlich 5 Selbsttests mit nach Hause. Diese können von Ihnen dort anlassbezogen verwendet werden.

schwere Erkältungssymptome

grund­sätzlich gilt: Bei schweren Erkältungssymptomen – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – sollte Ihr Kind grundsätzlich zu Hause bleiben.

 

Testungen in der Schule

Schnelltest_3In der Schule wird nur dann ausnahmsweise getestet, wenn bei Schülerinnen und Schülern typische Symptome einer Atemwegs­erkrankung vorliegen.

Liegt dagegen eine Bestätigung einer erzie­hungsberechtigten Person vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet.

Nur bei einer deutlichen Verstär­kung der Symptome wird im Tagesverlauf in der Schule noch einmal getestet.

Darüber entscheidet die Lehrkraft. Diese beurteilt auch, ob bei schwereren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.

 

Alle Schülerinnen und Schüler werden am ersten Unterrichtstag in der Schule mit einem Antigenselbsttest getestet. Dies geschieht nur, wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht aktiv widerspricht oder Sie uns vorher mitteilen (z. B. über die MIA-Mappe), dass Sie dies nicht wünschen.

 

Schnelltest_1Sollte Ihr Kind in der Schule positiv getestet werden, müssen Sie es umgehend von der Schule abholen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass die Schule Ihre aktuellen Telefonnummern (Festnetz und Handy) hat und wir Sie auch erreichen können.

Umgang mit positiven Testergebnissen

In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig!

Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bür­gertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 2 Abs. 1 Coro­na-Test-und-Quarantäneverordnung).

Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus.

Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage.

 

Zu Ihrer Information erhalten Sie das gesamte Handlungskonzept sowie den Elternbrief des Ministeriums zusätzlich zu diesem Brief.

Bei weiteren Fragen stehen Herr Arenhövel und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Jujka 
Schulleiter

 

Stand: 03.08.2022

Herzlich Willkommen

Die Hermann-Schmidt-Schule

ist die Förderschule des Kreises Paderborn www.kreis-paderborn.de mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Zur Zeit werden ca. 206 Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf in 17 Klassen von etwa 64 Kolleginnen und Kollegen im Ganztagesbetrieb unterrichtet.

Grundlage Förderung der Lernenden sind speziell von ihren Lernbedürfnissen ausgehende individuelle Förderpläne, die auf einer prozessbegleitenden Diagnostik basieren.

Bethel athletics 2022

„So sehen Sieger aus“

 Unter diesem Liedruf wurden die Sportlerinnen und Sportler in den verschiedenen Riegen bei den Bethel Athletics in die Wettkämpfe entlassen. Von der Hermann Schmidt Schule nahmen 8 Schülerinnen und Schüler aus der Leichtathletik-AG teil beim Dreikampf ( 50 m Sprint, Weitsprung, Wurf) teil und konnten trotz kurzer Trainingsphase vorab tolle Erfolge erzielen:

Weiterlesen: Bethel athletics 2022

Landespolizeiorchester NRW spielt an der Hermann Schmidt Schule

Am Mittwoch, den 8. Juni 2022, kam das Landespolizeiorchester NRW aus Hagen zu uns an die Schule und spielte zwei Konzerte.

Einmal für das gelbe und grüne Haus und dann für das blaue und weiße Haus. Die Schülerinnen und Schüler lauschten gespannt den Melodien aus bekannten Filmen und Serien, klatschten im Takt mit und konnten bei den Liedern „Guten Tag, liebe Leute“ und dem Schullied „Von der Hermann Schmidt Schule sind wir“, die das Orchester unter der Leitung von Scott Lawton extra für diesen Tag eingeübt hatte, kräftig mitsingen und gebärden.

Weiterlesen: Landespolizeiorchester NRW

Seite 1 von 17

  • Start
  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • Weiter
  • Ende

Aktuelle Termine

Mi 31. August - 18:00 Uhr
Infoveranstaltung zu KAoA- STAR für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im zehnten Schuljahr
Mi 31. August - 19:30 Uhr
Klassenpflegschaft
Sa 10. September - 14:00 Uhr
Herbstfest des Förderverein
Mi 14. September - 19:30 Uhr
Schulpflegschaft
Mi 21. September - 19:30 Uhr
Fachkonferenzen mit Elternbeteiligung
Mo 03. Oktober
Herbstferien
Di 04. Oktober
Herbstferien
Mi 05. Oktober
Herbstferien
Do 06. Oktober
Herbstferien
Fr 07. Oktober
Herbstferien
Ganzen Kalender ansehen

Menu

  • Home
  • Aktuelles
  • Termine
  • Leer
  • Unsere Schule
  • Kunst der Schülerinnen und Schüler
  • Schulsozialarbeit
  • Förderverein
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Leer1
  • Datenschutzerklärung
  • Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Kontakt und Anfahrt
  • Impressum

Online Lernen

 

Hier finden Sie die Online-Lern-Angebote der Hermann-Schmidt-Schule:

Anton App

Logo von Logineonrw LMS

Die Zugangsdaten erhalten Sie von den Klassenlehrer: innen

 

 

Sie erreichen uns:

Hermann-Schmidt-Schule
Merschweg 6

33104 Paderborn

Tel: 05254 931990
Fax: 05254 9319925
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!